Ab dem 2. Februar 2022 werden die nationalen Melde-Systeme zur Entsendung von Berufskraftfahrer/-innen im Straßenverkehr abgeschafft. Entsendungen sind dann zwingend über eine europaweit einheitliche Plattform zu melden (https://www.postingdeclaration-training.eu/landing).
Entsendeunternehmen können sich auf dieser Plattform registrieren und müssen ab 2. Februar 2022 für jede Entsendung spätestens bei deren Beginn eine (elektronische) Entsendemeldung abgeben. Die Entsendemeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Identität des Unternehmens (Gemeinschaftslizenz, falls verfügbar)
- Kontaktangaben des Verkehrsleiters oder eines anderen Ansprechpartners im Herkunftsland für den Kontakt mit den Behörden des Gastlandes (Versand/Empfangnahme von Dokumenten/Mitteilungen)
- Identität, Wohnanschrift und Führerscheinnummer des Kraftfahrers
- Beginn des Arbeitsverhältnisses des Kraftfahrers samt anwendbarem Arbeitsrecht
- Geplantes Datum von Beginn und Ende der Entsendung
- Amtliches Kennzeichen der Kraftfahrzeuge
- Angabe, ob es sich bei der Verkehrsdienstleistung um Güterbeförderung, Personenbeförderung, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt
Das Entsendeunternehmen hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dem Kraftfahrer bestimmte Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form zur Verfügung stehen, die von dem Kraftfahrer mitzuführen sind und nach Aufforderung bei der Straßenkontrolle zur Verfügung zu stellen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um eine Kopie der Entsendemeldung, den Beförderungspapieren, Unterlagen über die Entlohnung des Kraftfahrers im Entsendezeitraum, den Arbeitsvertrag oder gleichwertige Unterlagen, Zeiterfassungsbögen über die Arbeitszeit des Kraftfahrers und Zahlungsbelege zu übermitteln.
Zu beachten ist, dass bereits bestehende Entsendemeldungen deren Gültigkeit über den 2. Februar 2022 hinausgehen, im neuen Entsendeportal neu erstellt werden müssen.